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NiSV auf einen Blick
Die NiSV gilt für den gewerblichen Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken.
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Diese Empfehlung ist eine unverbindliche Orientierungshilfe auf Basis der NiSV-Fachkunderichtlinie. Die verbindlichen Anforderungen ergeben sich aus der NiSV und den Vorgaben der zuständigen Zertifizierungsstelle. Die NiSV-Schulung ist bei Direktkauf eines NiSV-relevanten Geräts bei Doc Laser kostenlos.
Was ist die NiSV?
Die NiSV ist eine deutsche Rechtsverordnung, die den Schutz von Personen bei der Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen regelt – insbesondere in der Kosmetik und anderen nichtmedizinischen Bereichen.
Rechtsgrundlage
Die NiSV basiert auf dem Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) und ist als Artikel 4 in die Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts eingebettet. Sie trat am 31. Dezember 2020 in Kraft.
Anwendungsbereich
Die Verordnung gilt für den Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken einsetzen – gewerblich oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen.
Zweck der Verordnung
Ziel ist es, Verbraucher:innen vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung zu schützen. Dazu werden Anforderungen an den Betrieb, die Fachkunde und die Dokumentation verbindlich geregelt.
Betroffene Zielgruppe
Die NiSV richtet sich an Kosmetiker:innen, Kosmetikstudios, Beauty-Unternehmen, Heilpraktiker:innen, Therapeut:innen sowie Betreiber:innen apparativer Kosmetikgeräte in Deutschland.
Wichtig: Die NiSV gilt nicht für UV-Bestrahlungsgeräte im Sinne der UV-Schutz-Verordnung (Solarien). Für diese gelten separate Regelungen. Ebenfalls nicht betroffen sind reine Wasser- und Vakuum-basierte Geräte ohne Strahlungsabgabe.
Die Fachkunde – das Herzstück der NiSV
Für alle Anwendungen, die nicht dem Arztvorbehalt unterliegen, fordert die NiSV einen Nachweis der entsprechenden Fachkunde. Diese wird durch geeignete Schulungen und eine Prüfung bei einer Zertifizierungsstelle erworben.
Vier Fachkundegruppen
Die Fachkunderichtlinie unterscheidet vier Gruppen: Laser/intensive Lichtquellen, Ultraschall, EMF-Kosmetik und EMF-Stimulation. Jede Gruppe setzt sich aus bis zu zwei Fachkundemodulen zusammen.
Grundlagenmodul
Das Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ umfasst mindestens 78 Lerneinheiten (LE). Es ist die Basis für alle weiteren Fachkundemodule und kann bei Kosmetikmeister:innen oder staatlich geprüften Kosmetiker:innen unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
Prüfung & Zertifikat
Am Ende eines Fachkundemoduls steht eine schriftliche Prüfung, die von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (z. B. APV Zertifizierungs GmbH) abgenommen wird. Das Zertifikat ist fünf Jahre gültig.
Rezertifizierung
Alle fünf Jahre muss die Fachkunde durch eine Aktualisierungsschulung aufgefrischt werden. Für das Grundlagenmodul sind mindestens 2 LE erforderlich, für alle anderen Module jeweils mindestens 6 LE.
Hinweis: Die vollständigen Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde ergeben sich aus der NiSV und im Detail aus der Gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder (Fachkunderichtlinie). Diese wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) veröffentlicht.
Welche Geräte sind betroffen?
Grundsätzlich fallen alle Geräte unter die NiSV, die nichtionisierende Strahlung in Form von Licht, Wärme, Schall oder elektromagnetischen Feldern ins Gewebe abgeben – sofern sie gewerblich zu kosmetischen oder nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden.
| Gerätekategorie | Beispiele & Anwendungen | Fachkundegruppe |
|---|---|---|
| Lasereinrichtungen | Dauerhafte Haarentfernung, Hautverjüngung, Tattoo-Entfernung (Arztvorbehalt) | Laser/intensive Lichtquellen |
| Intensive Lichtquellen (IPL) | Haarentfernung, Akne-Behandlung, Pigmentkorrektur | Laser/intensive Lichtquellen |
| Ultraschallgeräte | Ultraschall-Babykino, Fettreduktion, Skin Tightening | Ultraschall |
| Hochfrequenzgeräte (RF) | Faltenglättung, Fettreduktion, Hautstraffung | EMF-Kosmetik |
| Niederfrequenzgeräte | Muskelstimulation, Lymphdrainage | EMF-Stimulation |
| Gleichstromgeräte | Iontophorese, Galvanische Behandlungen | EMF-Kosmetik / EMF-Stimulation |
| Magnetfeldgeräte | Magnetfeldtherapie, Schmerzlinderung | EMF-Stimulation |
Nicht betroffen: Geräte, die ausschließlich mit Wasser, Vakuum, mechanischer Kraft oder ohne Strahlungsabgabe arbeiten (z. B. Hydradermabrasion, Microdermabrasion ohne Strahlung), unterliegen nicht der NiSV.
Der Arztvorbehalt – was Kosmetiker:innen nicht dürfen
Bestimmte Anwendungen mit nichtionisierender Strahlung dürfen seit dem 31. Dezember 2020 ausschließlich von approbierten Ärzt:innen mit entsprechender Fort- oder Weiterbildung durchgeführt werden.
Ablative Laseranwendungen
Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, sind Ärzt:innen vorbehalten.
Gefäßveränderungen
Die Behandlung von Gefäßveränderungen (z. B. Besenreiser, Teleangiektasien) mit Laser oder IPL ist Ärzt:innen vorbehalten.
Pigmentierte Hautveränderungen
Die Behandlung von pigmentierten Hautveränderungen (z. B. Altersflecken, Melasma) unterliegt dem Arztvorbehalt.
Tattoo- & PMU-Entfernung
Die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up mit Laser ist seit dem 31.12.2020 ausschließlich Ärzt:innen vorbehalten.
Fettgewebereduktion
Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind – wie die Fettgewebereduktion – sind Ärzt:innen vorbehalten.
Nicht dem Arztvorbehalt unterliegend
Die dauerhafte Haarentfernung (Epilation) mit Laser oder IPL dürfen Kosmetiker:innen mit entsprechender Fachkunde durchführen – seit dem 31.12.2022 ist der Fachkundenachweis verpflichtend.
Anzeigepflicht für Betreiber:innen
Der Betrieb von NiSV-relevanten Anlagen muss spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Anzeige ist kostenpflichtig und betrifft alle gewerblichen Betreiber:innen.
Prüfen Sie, welche Ihrer Geräte unter die NiSV fallen. Dazu gehören Laser, IPL, Ultraschall, Hochfrequenz, Niederfrequenz, Gleichstrom und Magnetfeldgeräte.
Je nach Bundesland ist das Gewerbeaufsichtsamt, das Regierungspräsidium oder eine andere Mittelbehörde zuständig. In NRW ist seit Juli 2025 das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA) zuständig.
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der erstmaligen Inbetriebnahme erfolgen. Viele Behörden bieten Online-Formulare an. Die Anzeige ist gebührenpflichtig.
Für die Anwendung der Geräte muss eine gültige Fachkunde vorliegen. Diese ist fünf Jahre gültig und muss rechtzeitig rezertifiziert werden.
Die NiSV verlangt eine Gerätedokumentation, Anwendungsdokumentation und Beratungsdokumentation. Bewahren Sie alle Nachweise für Kontrollen auf.
Wichtige Fristen & Übergangsregelungen
Die NiSV sieht verschiedene Übergangsregelungen vor. Einige Fristen sind bereits abgelaufen, andere laufen bis Ende 2025. Ein Überblick.
Die Verordnung wird wirksam. Bestimmte Anwendungen (Tattoo-Entfernung, ablative Laser) fallen unter den Arztvorbehalt. Anzeigepflicht für Bestandsgeräte bis 31. März 2021.
Alle Anwendungen, die nicht dem Arztvorbehalt unterliegen, dürfen nur noch von fachkundigen Personen angeboten werden.
Auch für die dauerhafte Haarentfernung (Epilation) mit Laser oder IPL muss eine entsprechende Fachkunde nachgewiesen werden.
Wer bis zu diesem Datum an einer geeigneten Schulung teilgenommen hat, kann das Zertifikat noch bis Ende 2025 ohne Prüfung ausstellen lassen – sofern der Schulungsanbieter anerkannt war.
Ab dem 1. Januar 2026 ist der Fachkundenachweis nur noch über ein Zertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle möglich. Die Vorlage von Schulungsnachweisen reicht dann nicht mehr aus.
Achtung: Die Übergangsregelung nach § 13 NiSV erlaubt es, bis zum 31.12.2025 den Fachkundennachweis abweichend durch geeignete Schulungsnachweise zu erbringen. Ab dem 1. Januar 2026 ist ein Zertifikat einer anerkannten Personenzertifizierungsstelle zwingend erforderlich.
Schulungsmodule im Überblick
Die Fachkunde wird modular erworben. Je nach Gerätekategorie sind unterschiedliche Module erforderlich. Hier eine Übersicht der wichtigsten Module und ihrer Inhalte.
Umfang: mindestens 78 Lerneinheiten (LE) à 45 Minuten
Preis: 2.200,00 € UVP – 949,00 € Aktionspreis
Dieses Modul ist die Basis für alle weiteren Fachkundemodule. Es vermittelt:
- Anatomie und Physiologie der Haut
- Aufbau und Funktion der Hautanhangsgebilde (Haare, Nägel, Drüsen)
- Grundlagen der Gewebereaktion auf nichtionisierende Strahlung
- Gesetzliche Grundlagen und Strahlenschutz
- Hygiene und Dokumentation
Besonderheit: Bei Kosmetikmeister:innen oder staatlich geprüften Kosmetiker:innen kann dieses Modul unter bestimmten Voraussetzungen als gleichwertig anerkannt werden.
Umfang: mindestens 117 LE
Preis: 3.800,00 € UVP – 1.899,00 € Aktionspreis
Dieses Modul qualifiziert für die Anwendung von Lasern und intensiven Lichtquellen (IPL) zu kosmetischen Zwecken. Inhalte:
- Physikalische Grundlagen von Laser- und IPL-Technologie
- Wechselwirkung von Licht mit Gewebe
- Indikationen: Haarentfernung, Hautverjüngung, Pigmentbehandlung
- Kontraindikationen und Risiken
- Gerätekunde, Sicherheitsmaßnahmen und Augenschutz
- Dokumentation und Aufklärung
Wichtig: Bestimmte Anwendungen (Tattoo-Entfernung, ablative Laser, Gefäßbehandlung) sind Ärzt:innen vorbehalten und dürfen auch mit diesem Modul nicht durchgeführt werden.
Umfang: mindestens 38 LE
Preis: 1.400,00 € UVP – 699,00 € Aktionspreis
Qualifiziert für die Anwendung von Hochfrequenz- und EMF-Geräten in der Kosmetik. Inhalte:
- Grundlagen elektromagnetischer Felder
- Hochfrequenztechnologie (Radiofrequenz)
- Anwendungen: Faltenglättung, Fettreduktion, Hautstraffung
- Risiken, Nebenwirkungen und Kontraindikationen
- Sicherheitsvorschriften und Gerätedokumentation
Umfang: mindestens 38 LE
Preis: 900,00 € UVP – 699,00 € Aktionspreis
Qualifiziert für die Anwendung von Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräten. Inhalte:
- Grundlagen der Elektrostimulation
- Niederfrequente Verfahren (Muskelstimulation, Lymphdrainage)
- Gleichstromanwendungen (Iontophorese, Galvanik)
- Magnetfeldtherapie
- Sicherheit, Kontraindikationen und Dokumentation
Umfang: mindestens 38 LE
Preis: 1.400,00 € UVP – 699,00 € Aktionspreis
Qualifiziert für die Anwendung von Ultraschallgeräten zu kosmetischen Zwecken. Inhalte:
- Physikalische Grundlagen des Ultraschalls
- Wirkung auf Gewebe (thermisch, mechanisch)
- Anwendungen: Fettreduktion, Skin Tightening, Tiefenwärme
- Sicherheitsaspekte und Kontraindikationen
- Geräteeinstellungen und Behandlungsprotokolle
Preis: 300,00 €
Zusatzqualifikation für den Betrieb von Lasereinrichtungen nach OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) und TROS (Technische Regeln zur OStrV).
Hinweis: Diese Schulung ist nicht Teil der NiSV-Fachkunde, sondern eine eigenständige arbeitsschutzrechtliche Qualifikation. Sie ist erforderlich, wenn Sie Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 betreiben.
Tipp: Bei Doc Laser ist die NiSV-Schulung beim Direktkauf eines NiSV-relevanten Geräts kostenlos. So sparen Sie sich die Schulungskosten und können sich voll auf Ihr Studio konzentrieren.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen zur NiSV in der apparativen Kosmetik – kompakt beantwortet.
Ja, wenn Sie gewerblich Geräte einsetzen, die nichtionisierende Strahlung abgeben – zum Beispiel Laser, IPL, Ultraschall, Hochfrequenz- oder Magnetfeldgeräte – und dies zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken tun. Die NiSV gilt unabhängig davon, ob Sie ein Kosmetikstudio, eine ästhetische Praxis oder einen Beauty-Salon betreiben.
Ja. Beim Direktkauf eines NiSV-relevanten Geräts bei Doc Laser erhalten Sie die komplette NiSV-Schulung kostenlos dazu – für alle NiSV-relevanten Geräte. So sparen Sie sich die üblichen Schulungskosten von mehreren tausend Euro.
Ein Fachkundezertifikat wird für fünf Jahre ausgestellt. Nach Ablauf muss die Fachkunde durch eine Aktualisierungsschulung aufgefrischt werden. Der Umfang beträgt mindestens 2 LE für das Grundlagenmodul und mindestens 6 LE für alle anderen Module. Nach erfolgreicher Aktualisierung wird ein neues Zertifikat ausgestellt.
Die Fachkunderichtlinie NiSV geht grundsätzlich von Schulungen in physischer Präsenz aus. Allerdings kombinieren viele Anbieter E-Learning-Einheiten mit Präsenztagen. Die Prüfung selbst muss bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle abgelegt werden und ist in der Regel präsenzgebunden. Reine Online-Schulungen ohne Präsenzanteil sind nach der aktuellen Richtlinie nicht ausreichend.
Der Arztvorbehalt bedeutet, dass bestimmte Anwendungen – wie Tattoo-Entfernung, ablative Laserbehandlungen, Gefäßbehandlungen und Fettgewebereduktion – ausschließlich von approbierten Ärzt:innen durchgeführt werden dürfen. Als Kosmetiker:in dürfen Sie diese Leistungen auch mit NiSV-Fachkunde nicht anbieten. Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen haben. Prüfen Sie Ihr Leistungsportfolio daher sorgfältig.
Ja. Die Anzeigepflicht nach § 3 Abs. 3 NiSV gilt für jeden gewerblichen Betrieb von NiSV-relevanten Anlagen – unabhängig davon, wie häufig sie eingesetzt werden. Entscheidend ist, dass die Geräte zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen gewerblich oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen betrieben werden.
Die wichtigsten Quellen:
- NiSV-Volltext: gesetze-im-internet.de/nisv
- Fachkunderichtlinie: Veröffentlicht im Bundesanzeiger und auf der BMUV-Website
- BfS-Informationen: bfs.de (Bundesamt für Strahlenschutz)
- BMUV-FAQ: bundesumweltministerium.de
- Zuständige Behörden: Je nach Bundesland (Gewerbeaufsichtsamt, Regierungspräsidium, LfGA NRW)
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