Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der DOCLASER GmbH

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der

    DOCLASER GmbH
    Auf dem Sand 34
    40721 Hilden
    Deutschland

    E-Mail: info@doclaser.de
    Telefon: +49 (0) 155 / 66 812 810

    nachfolgend „DOCLASER“ genannt und ihren Kunden.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden von diesen AGB grundsätzlich nicht erfasst, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  5. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über:
    • den Verkauf und die Lieferung von Lasergeräten,
    • Diodenlasern,
    • IPL- und SHR-Geräten,
    • Kosmetik- und Beautygeräten,
    • Hautpflegegeräten,
    • Körperformungsgeräten,
    • Zubehör,
    • Ersatzteilen,
    • Verschleißteilen,
    • Verbrauchsmaterialien,
    • Software und technischen Komponenten,
    • Schulungen und Geräteeinweisungen,
    • Reparaturen,
    • Wartungsleistungen,
    • technische Serviceleistungen,
    • Beratungsleistungen,
    • Miet-, Mietkauf- und sonstige Nutzungsmodelle,
    soweit diese Leistungen von DOCLASER angeboten werden.
  6. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DOCLASER stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  7. Dies gilt auch dann, wenn DOCLASER in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  8. Individuelle Vereinbarungen zwischen DOCLASER und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Kaufverträgen, Leasing-, Miet-, Mietkauf-, Finanzierungs-, Service- oder Wartungsverträgen.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. DOCLASER vertreibt insbesondere professionelle Laser-, IPL-, SHR-, Kosmetik-, Hautpflege-, Körperformungs- und sonstige technische Geräte für den gewerblichen Einsatz.
  2. Der konkrete Gegenstand des jeweiligen Vertrages ergibt sich aus:
    • dem Angebot,
    • der Auftragsbestätigung,
    • dem Kaufvertrag,
    • dem Miet- oder Mietkaufvertrag,
    • dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag,
    • der Produktbeschreibung oder
    • einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
  3. Soweit DOCLASER zusätzlich Schulungen, Einweisungen, Reparaturen, Wartungen, Supportleistungen oder sonstige Dienstleistungen erbringt, richtet sich deren Umfang ebenfalls nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
  4. Produktabbildungen, Fotografien, Videos, Grafiken und sonstige Darstellungen dienen grundsätzlich lediglich der Veranschaulichung.
  5. Technische, optische oder konstruktive Änderungen bleiben vorbehalten, soweit:
    • die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird,
    • die Änderung für den Kunden zumutbar ist und
    • keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit betroffen ist.
  6. Herstellerbedingte Produktänderungen bleiben unter den vorgenannten Voraussetzungen ebenfalls vorbehalten.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

  1. Darstellungen von Produkten und Leistungen auf der Webseite, in Katalogen, sozialen Medien, Werbeanzeigen, Preislisten oder sonstigen Medien stellen grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
  2. Sie dienen grundsätzlich der Information und der Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage oder Bestellung abzugeben.
  3. Angebote von DOCLASER sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  4. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
    1. die Unterzeichnung eines Vertrages durch beide Parteien,
    2. die Annahme eines Angebotes durch den Kunden innerhalb einer darin bestimmten Annahmefrist,
    3. eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch DOCLASER,
    4. die Lieferung der bestellten Ware oder
    5. den Beginn der vereinbarten Leistung.
  5. DOCLASER ist berechtigt, die Annahme eines Auftrages von einer Bonitätsprüfung, einer Anzahlung, einer Finanzierungsgenehmigung oder sonstigen angemessenen Sicherheiten abhängig zu machen.
  6. Mündliche Nebenabreden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von DOCLASER bestätigt werden.

§ 4 Preise

  1. Es gelten die Preise des jeweiligen Angebotes, Vertrages oder der jeweiligen Auftragsbestätigung.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Soweit auf Webseiten oder Werbematerialien Bruttopreise dargestellt werden, bleibt die Preisangabe im konkreten Angebot oder Vertrag maßgeblich.
  4. Nicht im Kaufpreis enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart:
    • Versandkosten,
    • Speditionskosten,
    • Transportversicherungen,
    • Verpackungskosten,
    • Installationskosten,
    • Aufstellungskosten,
    • Reisekosten,
    • Übernachtungskosten,
    • Schulungskosten,
    • Wartungskosten,
    • Gebühren externer Dienstleister,
    • Zoll,
    • Einfuhrabgaben und
    • sonstige öffentliche Abgaben.
  5. Bei Lieferungen ins Ausland trägt der Kunde sämtliche im Empfängerland anfallenden Zölle, Steuern, Einfuhrabgaben und sonstigen Gebühren, soweit gesetzlich zulässig.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
  2. DOCLASER kann insbesondere folgende Zahlungsarten anbieten:
    • Überweisung,
    • Vorauszahlung,
    • Anzahlung,
    • Teilzahlung,
    • Ratenzahlung,
    • Finanzierung,
    • Leasing,
    • Mietkauf oder
    • sonstige individuell vereinbarte Zahlungsmodelle.
  3. DOCLASER kann die Beschaffung, Produktion, Individualisierung oder Auslieferung eines Gerätes vom Eingang einer vereinbarten Anzahlung abhängig machen.
  4. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung oder im Vertrag angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
  5. Ist keine Zahlungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Der Kunde kommt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Verzug.
  7. DOCLASER ist im Verzugsfall berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
  8. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  9. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann DOCLASER weitere noch nicht erbrachte Lieferungen oder Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderung zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig und dem Kunden zumutbar ist.
  10. Werden DOCLASER nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, kann DOCLASER für noch ausstehende Leistungen angemessene Sicherheiten oder Vorauszahlung verlangen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.

§ 6 Finanzierung, Leasing und Mietkauf

  1. DOCLASER kann dem Kunden Finanzierung, Leasing, Mietkauf oder sonstige Zahlungs- und Nutzungsmodelle vermitteln oder anbieten.
  2. Erfolgt eine Finanzierung oder ein Leasing über einen externen Finanzierungspartner, kommt der betreffende Vertrag grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Finanzierungspartner zustande.
  3. Die Gewährung einer Finanzierung, eines Leasingvertrages oder eines Mietkaufmodells kann insbesondere von einer Bonitätsprüfung abhängig sein.
  4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Genehmigung einer Finanzierung oder eines Leasingvertrages.
  5. Auf Webseiten, in Werbung oder Angeboten genannte monatliche Raten sind unverbindliche Berechnungsbeispiele, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  6. Ein Kaufvertrag steht nur dann unter der Bedingung einer erfolgreichen Finanzierung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  7. Wird eine Finanzierung nicht genehmigt, obwohl bereits ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen wurde, bleibt dieser daher grundsätzlich bestehen, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  8. Für eigene Miet-, Mietkauf- oder Ratenzahlungsmodelle von DOCLASER gelten ergänzend die jeweiligen individualvertraglich vereinbarten Bedingungen.

§ 7 Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt an die im Vertrag angegebene Lieferadresse.
  2. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  3. Eine angegebene Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung der Lieferung erfüllt sind.

    Hierzu gehören insbesondere:

    • Eingang vereinbarter Anzahlungen,
    • vollständige Klärung der technischen Ausführung,
    • Eingang notwendiger Dokumente,
    • Eingang erforderlicher Gestaltungsdaten,
    • Abschluss erforderlicher Finanzierungsformalitäten und
    • Erfüllung notwendiger Mitwirkungspflichten des Kunden.
  4. Verzögert der Kunde die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten, verlängern sich Lieferfristen entsprechend.
  5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
  6. DOCLASER kann zur Durchführung der Lieferung Speditionen, Paketdienste oder sonstige Transportdienstleister einsetzen.

§ 8 Gefahrübergang

  1. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald DOCLASER die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergeben hat.
  2. Dies gilt auch dann, wenn DOCLASER die Transportkosten übernimmt oder die Lieferung organisiert.
  3. Verzögert sich die Versendung auf Wunsch des Kunden oder aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

§ 9 Lieferverzögerungen und höhere Gewalt

  1. DOCLASER haftet nicht für Verzögerungen, die aufgrund von Umständen entstehen, die DOCLASER nicht zu vertreten hat.
  2. Hierzu gehören insbesondere:
    • Naturkatastrophen,
    • Krieg,
    • Terroranschläge,
    • Pandemien,
    • Epidemien,
    • behördliche Maßnahmen,
    • Streiks,
    • Aussperrungen,
    • erhebliche Verkehrs- oder Transportstörungen,
    • Störungen internationaler Lieferketten,
    • Energieausfälle,
    • Rohstoffknappheit,
    • Produktionsausfälle bei Herstellern,
    • unverschuldete Lieferausfälle von Vorlieferanten und
    • sonstige Fälle höherer Gewalt.
  3. In diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Liefer- oder Leistungsfristen angemessen.
  4. Wird die Leistung dauerhaft unmöglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Annahmeverzug

  1. Der Kunde ist verpflichtet, vertragsgemäß angebotene Waren anzunehmen.
  2. Kann eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden angemessenen Mehrkosten.
  3. Hierzu können insbesondere gehören:
    • erneute Versandkosten,
    • Speditionskosten,
    • Lagerkosten,
    • Versicherungsaufwendungen und
    • sonstige unmittelbar durch den Annahmeverzug verursachte Kosten.
  4. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von DOCLASER bleiben unberührt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von DOCLASER.
  2. Gegenüber Unternehmern behält sich DOCLASER das Eigentum darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln.
  4. Der Kunde darf Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
  5. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde DOCLASER unverzüglich zu informieren.
  6. Der Kunde hat DOCLASER alle zur Wahrung seiner Rechte erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 12 Untersuchung und Mängelanzeige

  1. Ist der Kunde Kaufmann, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.
  2. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.
  3. Offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel sind DOCLASER unverzüglich nach Ablieferung anzuzeigen.
  4. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
  5. Die Mängelanzeige soll insbesondere enthalten:
    • Gerätebezeichnung,
    • Seriennummer,
    • Rechnungs- oder Auftragsnummer,
    • möglichst genaue Fehlerbeschreibung und
    • soweit sinnvoll, Foto- oder Videodokumentation.
  6. Soweit die Voraussetzungen des § 377 HGB vorliegen und der Kunde eine erforderliche Mängelanzeige unterlässt, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 13 Mängelrechte

  1. Bei einem berechtigten Sachmangel ist DOCLASER zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
  2. DOCLASER kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wählen, ob die Nacherfüllung durch:
    • Nachbesserung oder
    • Ersatzlieferung
    erfolgt.
  3. Der Kunde hat DOCLASER eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie gesetzlich entbehrlich, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
  5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln an neuen Waren beträgt gegenüber Unternehmern grundsätzlich zwölf Monate ab Ablieferung, soweit eine solche Verkürzung gesetzlich zulässig ist.
  6. Die vorstehende Verkürzung gilt nicht:
    • bei Vorsatz,
    • bei grober Fahrlässigkeit,
    • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
    • bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
    • bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsrecht oder
    • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  7. Für gebrauchte Waren können gesonderte Regelungen getroffen werden.

§ 14 Verschleiß und Fehlbedienung

  1. Kein Sachmangel liegt vor, soweit eine Funktionsbeeinträchtigung auf normalen oder bestimmungsgemäßen Verschleiß zurückzuführen ist.
  2. Ebenfalls bestehen keine Mängelansprüche, soweit ein Schaden oder Fehler nachweislich verursacht wurde durch:
    • unsachgemäße Bedienung,
    • fehlerhafte Anwendung,
    • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
    • Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen,
    • mangelnde oder falsche Wartung,
    • ungeeignete Reinigungsmittel,
    • ungeeignete Verbrauchsmaterialien,
    • unsachgemäße Lagerung,
    • mechanische Beschädigung,
    • Sturz,
    • Stoß,
    • Flüssigkeitsschäden,
    • Überspannung,
    • ungeeignete Stromversorgung,
    • Hitze,
    • Frost,
    • unzulässige technische Veränderungen,
    • Öffnung oder Veränderung des Gerätes durch nicht autorisierte Personen oder
    • unsachgemäße Reparaturen durch Dritte.
  3. Voraussetzung ist jeweils, dass der betreffende Umstand für den geltend gemachten Fehler ursächlich ist.

§ 15 Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien

  1. Bestimmte Bauteile eines Gerätes unterliegen einem nutzungsabhängigen natürlichen Verschleiß.
  2. Hierzu können insbesondere gehören:
    • Handstücke,
    • Lampen,
    • Filter,
    • Dichtungen,
    • Rollen,
    • Schläuche,
    • Kartuschen,
    • Elektroden,
    • Behandlungsspitzen,
    • Kühlmittel,
    • sonstige Verbrauchs- und Verschleißteile.
  3. Natürlicher Verschleiß stellt keinen Sachmangel dar.
  4. Die Lebensdauer von Verschleißteilen kann insbesondere abhängig sein von:
    • Nutzungsintensität,
    • Anzahl der Impulse,
    • Betriebsstunden,
    • Behandlungsfrequenz,
    • Reinigung,
    • Pflege,
    • Wartung und
    • Umgebungsbedingungen.
  5. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen, wenn das betreffende Teil bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

§ 16 Freiwillige Garantien

  1. Eine Garantie besteht nur, wenn DOCLASER eine solche ausdrücklich eingeräumt hat.
  2. Eine Garantie ist von den gesetzlichen Mängelrechten zu unterscheiden.
  3. Umfang, Dauer und Voraussetzungen einer Garantie ergeben sich aus:
    • der jeweiligen Garantieerklärung,
    • dem Angebot,
    • dem Kaufvertrag oder
    • den produktspezifischen Garantiebedingungen.
  4. Eine freiwillige Garantie kann insbesondere von der ordnungsgemäßen:
    • Bedienung,
    • Wartung,
    • Pflege,
    • Reinigung und
    • Einhaltung vorgeschriebener Wartungsintervalle
    abhängig gemacht werden, wenn dies in den jeweiligen Garantiebedingungen geregelt ist.
  5. Verbrauchs- und Verschleißteile sind nur dann von einer freiwilligen Garantie umfasst, wenn dies ausdrücklich angegeben wird.

§ 17 Wartung und Instandhaltung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät entsprechend den Herstellerangaben, Bedienungsanleitungen und gegebenenfalls bestehenden Wartungsvorgaben zu betreiben und instand zu halten.
  2. Vorgeschriebene Wartungsintervalle sind einzuhalten.
  3. Soweit eine Wartung erforderlich ist, ist der Kunde dafür verantwortlich, diese rechtzeitig durchführen zu lassen.
  4. Schäden aufgrund unterlassener, verspäteter oder unsachgemäßer Wartung begründen keine Mängelansprüche, soweit die unterlassene Wartung für den Schaden ursächlich war.

§ 18 Reparaturen und Serviceleistungen

  1. DOCLASER kann Reparatur-, Diagnose-, Wartungs- und Serviceleistungen anbieten.
  2. Vor Durchführung einer Reparatur kann eine technische Fehlerdiagnose erforderlich sein.
  3. Liegt kein Gewährleistungs- oder Garantiefall vor, können dem Kunden insbesondere folgende Kosten berechnet werden:
    • Diagnosekosten,
    • Arbeitszeit,
    • Ersatzteile,
    • Verbrauchsmaterialien,
    • Versandkosten,
    • Transportkosten und
    • sonstige vereinbarte Servicekosten.
  4. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
  5. Stellt sich während einer Reparatur heraus, dass der notwendige Reparaturumfang wesentlich größer ist als zunächst angenommen, wird DOCLASER den Kunden informieren, bevor erhebliche zusätzliche Kosten entstehen.

§ 19 Einsendung und Transport von Geräten

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Geräte, die an DOCLASER oder einen Servicepartner versandt werden, transportsicher zu verpacken.
  2. Originalverpackungen und vorhandene Transportvorrichtungen sollen nach Möglichkeit verwendet werden.
  3. Der Kunde trägt das Risiko einer ungeeigneten Verpackung, soweit der Schaden hierdurch verursacht wurde und DOCLASER hierfür nicht verantwortlich ist.
  4. Vor Versand eines Gerätes hat der Kunde gegebenenfalls vorhandene Flüssigkeiten, Verbrauchsmaterialien oder lose Teile nach den jeweiligen Versandvorgaben zu entfernen bzw. zu sichern.

§ 20 Leih- und Ersatzgeräte

  1. DOCLASER kann während Reparatur- oder Wartungsmaßnahmen freiwillig ein Leih- oder Ersatzgerät zur Verfügung stellen.
  2. Ein Anspruch auf ein Leih- oder Ersatzgerät besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Das Leihgerät bleibt Eigentum von DOCLASER oder des jeweiligen Eigentümers.
  4. Der Kunde hat das Leihgerät sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
  5. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von DOCLASER zulässig.
  6. Das Gerät ist nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraumes unverzüglich zurückzugeben.
  7. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch eine von ihm zu vertretende unsachgemäße Nutzung entstehen.

§ 21 Schulungen und Einweisungen

  1. DOCLASER bietet je nach Produkt und Vereinbarung insbesondere:
    • Geräteeinweisungen,
    • Basisschulungen,
    • Produktschulungen,
    • Anwenderschulungen,
    • Aufbau- und Weiterbildungsschulungen,
    • Online-Schulungen und
    • Vor-Ort-Schulungen
    an.
  2. Umfang und Inhalt der jeweiligen Schulung ergeben sich aus dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
  3. Eine von DOCLASER durchgeführte Geräteeinweisung ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung, Fachkunde, Zertifizierung oder sonstige behördlich vorgeschriebene Qualifikation, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter über sämtliche für die Nutzung eines Gerätes erforderlichen gesetzlichen Qualifikationen verfügen.

§ 22 Gesetzliche Anforderungen und Betreiberpflichten

  1. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm erworbenen Geräte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben betrieben werden.
  2. Der Kunde hat insbesondere selbst zu prüfen, welche regulatorischen Anforderungen für:
    • den Standort,
    • die konkrete Anwendung,
    • die verwendete Technologie,
    • die jeweilige Kundengruppe und
    • die eingesetzten Mitarbeiter
    gelten.
  3. Dies betrifft insbesondere etwaige Anforderungen aus:
    • der NiSV,
    • dem Arbeitsschutzrecht,
    • Hygienevorschriften,
    • Medizinprodukterecht,
    • Betreiberrecht,
    • Unfallverhütungsvorschriften,
    • örtlichen behördlichen Vorgaben und
    • sonstigen anwendbaren Vorschriften.
  4. Soweit eine Anwendung nur durch entsprechend qualifizierte Personen durchgeführt werden darf, hat der Kunde selbst sicherzustellen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
  5. DOCLASER schuldet keine Rechtsberatung hinsichtlich des konkreten Geschäftsbetriebes des Kunden.

§ 23 Medizinische und kosmetische Anwendungen

  1. DOCLASER verkauft technische Geräte und bietet gegebenenfalls Schulungs- und Serviceleistungen an.
  2. DOCLASER schuldet keinen bestimmten medizinischen, kosmetischen oder ästhetischen Behandlungserfolg.
  3. Die Entscheidung darüber, ob eine konkrete Behandlung bei einer bestimmten Person geeignet oder zulässig ist, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Anwenders.
  4. Der Anwender hat insbesondere etwaige:
    • Kontraindikationen,
    • Hauttypen,
    • Vorerkrankungen,
    • Medikamente,
    • individuelle Risiken und
    • gesetzliche Anwendungsvoraussetzungen
    zu berücksichtigen.
  5. Produktinformationen und Schulungsinhalte von DOCLASER ersetzen keine medizinische Diagnose oder ärztliche Beratung.

§ 24 Angaben zu Behandlungsergebnissen

  1. Angaben zu Behandlungsergebnissen dienen grundsätzlich der Beschreibung möglicher Ergebnisse bei fachgerechter Anwendung.
  2. Individuelle Behandlungsergebnisse können abweichen.
  3. Sie können insbesondere beeinflusst werden durch:
    • Hauttyp,
    • Haarfarbe,
    • Haarstruktur,
    • Pigmentierung,
    • Alter,
    • körperliche Voraussetzungen,
    • Behandlungshäufigkeit,
    • Behandlungsintervalle,
    • verwendete Parameter und
    • fachgerechte Anwendung.
  4. Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vertraglich zugesichert wurde.

§ 25 Angaben zur Wirtschaftlichkeit

  1. Angaben über mögliche Umsätze, Einsparungen, Amortisationszeiten, Behandlungszahlen oder wirtschaftliche Erfolge stellen grundsätzlich unverbindliche Beispiele oder Modellrechnungen dar.
  2. Der tatsächliche wirtschaftliche Erfolg eines Geräteeinsatzes hängt insbesondere ab von:
    • Standort,
    • Nachfrage,
    • Auslastung,
    • Preisgestaltung,
    • Personalkosten,
    • Finanzierungskosten,
    • Mietkosten,
    • Marketing,
    • Wettbewerb und
    • unternehmerischen Entscheidungen des Kunden.
  3. DOCLASER übernimmt daher keine Garantie für einen bestimmten Umsatz, Gewinn oder wirtschaftlichen Erfolg.

§ 26 Individualisierung und Branding

  1. Soweit Geräte nach Kundenwunsch individuell angefertigt oder angepasst werden, etwa durch:
    • Farbgestaltung,
    • Logo,
    • Branding,
    • Gehäusegestaltung,
    • Softwareanpassungen oder
    • kundenspezifische Ausstattung,
    ist der Kunde verpflichtet, sämtliche erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
  2. Der Kunde gewährleistet, dass er zur Nutzung der von ihm bereitgestellten:
    • Marken,
    • Logos,
    • Designs,
    • Grafiken,
    • Fotos und
    • sonstigen Inhalte
    berechtigt ist.
  3. Der Kunde stellt DOCLASER von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

§ 27 Software und digitale Funktionen

  1. Enthalten Geräte Software oder digitale Steuerungsfunktionen, gelten ergänzend etwaige Lizenz- oder Nutzungsbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters.
  2. Der Kunde erhält an Software grundsätzlich nur die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
  3. Soweit Updates erforderlich sind, bestimmen sich Umfang und Dauer einer etwaigen Updatepflicht nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Unzulässige Eingriffe in Software, Firmware oder Gerätesteuerungen können zum Verlust freiwilliger Garantieleistungen führen, soweit der Eingriff für den betreffenden Schaden ursächlich war.

§ 28 Haftung

  1. DOCLASER haftet unbeschränkt:
    • bei Vorsatz,
    • bei grober Fahrlässigkeit,
    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
    • aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
    • nach dem Produkthaftungsrecht sowie
    • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von DOCLASER auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für:
    • Geschäftsführer,
    • Mitarbeiter,
    • Vertreter,
    • Erfüllungsgehilfen und
    • sonstige von DOCLASER eingesetzte Personen.
  6. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsrecht bleibt unberührt.

§ 29 Haftung des Kunden für unsachgemäße Anwendung

  1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Anwendung der von DOCLASER bezogenen Geräte verantwortlich.
  2. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Geräte ausschließlich von ausreichend eingewiesenen und, soweit erforderlich, entsprechend qualifizierten Personen verwendet werden.
  3. DOCLASER haftet nicht für Schäden, die durch eine vom Kunden oder seinen Mitarbeitern zu vertretende:
    • Fehlbedienung,
    • unsachgemäße Behandlung,
    • unzulässige Anwendung,
    • Nichtbeachtung gesetzlicher Vorgaben oder
    • Missachtung von Bedienungs- und Sicherheitshinweisen
    verursacht wurden.
  4. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

§ 30 Aufrechnung

  1. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die:
    • unbestritten,
    • rechtskräftig festgestellt,
    • entscheidungsreif sind oder
    • aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
  2. Gesetzlich zwingende Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.

§ 31 Zurückbehaltungsrecht

  1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
  2. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 32 Abtretung

  1. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen DOCLASER an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von DOCLASER, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
  3. § 354a HGB sowie sonstige zwingende gesetzliche Abtretungsrechte bleiben unberührt.

§ 33 Datenschutz

  1. DOCLASER verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.
  2. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von DOCLASER.
  3. Soweit für die Vertragsdurchführung erforderlich, können Daten insbesondere übermittelt werden an:
    • Zahlungsdienstleister,
    • Banken,
    • Finanzierungsunternehmen,
    • Leasinggesellschaften,
    • Versandunternehmen,
    • Speditionen,
    • Hersteller,
    • technische Servicepartner und
    • sonstige mit der Vertragsdurchführung beauftragte Dienstleister.

§ 34 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche kaufmännische und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
  2. Dies gilt nicht für Informationen, die:
    • allgemein bekannt sind,
    • ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden,
    • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder
    • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
  3. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.

§ 35 Referenznennung

Eine Nutzung des Namens, Logos oder sonstiger Kennzeichen des Kunden als Referenz durch DOCLASER erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Berechtigung oder Zustimmung besteht.

§ 36 Änderung von Unternehmens- und Kontaktdaten

  1. Der Kunde hat DOCLASER Änderungen vertragsrelevanter Daten unverzüglich mitzuteilen.
  2. Dies gilt insbesondere für Änderungen von:
    • Firmenname,
    • Rechtsform,
    • Geschäftsanschrift,
    • Rechnungsanschrift,
    • E-Mail-Adresse,
    • Bankverbindung und
    • vertretungsberechtigten Personen,
    soweit diese Angaben für die Vertragsabwicklung erforderlich sind.

§ 37 Elektronische Kommunikation

  1. Die Parteien können im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung per E-Mail kommunizieren.
  2. Soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, genügt für Mitteilungen grundsätzlich Textform.
  3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und Nachrichten von DOCLASER empfangen werden können.

§ 38 Anwendbares Recht

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen DOCLASER und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – UN-Kaufrecht/CISG – wird ausgeschlossen, soweit dies wirksam vereinbart werden kann.

§ 39 Erfüllungsort

Soweit gesetzlich zulässig und nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz von DOCLASER Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen.

§ 40 Gerichtsstand

  1. Ist der Kunde:
    • Kaufmann,
    • juristische Person des öffentlichen Rechts oder
    • öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
    ist der Geschäftssitz von DOCLASER ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
  2. DOCLASER bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 41 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 42 Salvatorische Regelung

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Gleiches gilt im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

§ 43 Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen DOCLASER und dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.